Urteil des BGH vom 01.03.2005 zur Erstattungspflichigkeit des Bruttowiederbeschaffungswertes bei Ersatzanschaffung

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 91/04     Verkündet am: 1. März 2005 Holmes, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja BGB § 249 Gb, Hb Erwirbt der Geschädigte ein Ersatzfahrzeug zu einem Preis, der dem in einem Sachverständigengutachten ausgewiesenen (Brutto-) Wiederbeschaffungswert des unfallbeschädigten Kraftfahrzeuges entspricht oder … Urteil des BGH vom 01.03.2005 zur Erstattungspflichigkeit des Bruttowiederbeschaffungswertes bei Ersatzanschaffung weiterlesen